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Endlich sind die zwei letzten Berichte von mir online, erschienen in der Ophidia, AG- Schlangen

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Zur Faszination Giftschlangen

Pro und Kontra Giftschlangenhaltung 

 

Autor: Dr. D. Schmidt

 

Original veröffentlicht in DRACO Nr. 12,  Jg. 3 (2002-4)

Schon als unsere ersten menschenähnlichen Vorfahren von den Bäumen stiegen, begegneten ihnen Schlangen in ihrer heutigen Gestalt. Insbesondere das Fehlen von Gliedmaßen und die damit verbundene Bewegungsweise dürften sie als bemerkenswert empfunden haben. Später spielten Schlangen in der Mythologie vieler Völker eine wichtige Rolle. Dabei ist zunächst ein durchaus positives Schlangenbild geprägt worden: die Schlange symbolisierte durch ihre Häutungen Verjüngung, Wiedergeburt und damit Unsterblichkeit. Giftschlangen fanden ein besonderes Interesse. Uräus, die Stirnschlange der altägyptischen Götter, wurde zum Wahrzeichen der Königsherrschaft. Der griechische Göttervater Zeus scheute sich nicht, sich gelegentlich auch in eine Schlange zu verwandeln. Die göttliche Federschlange des mexikanischen Gottes Quetzalcoatl war das Zeichen seiner übernatürlichen Kräfte. In der brahmanisch-hinduistischen Mythologie verkörperten halbgottähnliche Schlangenwesen Unendlichkeit und Ewigkeit, und auf der Weltschlange sollte sogar die Erde ruhen. Nagas agierten als Schutzgeister und Fruchtbarkeitsbringer. Die buddhistischen Nagas galten den Menschen gegenüber als wohl wollend und schützten sogar Buddha, den „Erleuchteten“, vor den Unbilden dieser Welt.

 

Eine negative Rolle nahm dagegen Aspis ein, ein übernatürliches Wesen von schlangenartiger Gestalt und Symbol des Bösen und der Verstocktheit, an das die alten Juden glaubten. Dass nach den Erzählungen des Alten Testaments die ersten Menschen von einer Schlange verführt wurden, trotz göttlichen Verbotes von der Frucht des Baumes der Erkenntnis zu essen und ihnen damit die Augen geöffnet wurden, mag von uns sogar als positiv gewertet werden. Als aber mit der Verbreitung des Christentums das Tier zum niederen Wesen gestempelt wurde, das gerade noch gut genug sei, dem Menschen dienstbar zu sein, wurde die Schlange zumindest in unserem christlich geprägten Kulturkreis entgültig zum Sinnbild des Bösen verteufelt. Für die meisten unserer Mitmenschen sind Schlangen ein Inbegriff der Bosheit, Hinterlist und Falschheit. Sie erregen Ekel, werden verachtet und wegen ihrer angeblichen und mitunter potenziellen Gefährlichkeit gehasst und gefürchtet.

 

Dass es hingegen auch Menschen gibt, für die Schönheit, Eleganz, Originalität und Vielfalt der Lebensäußerungen von Schlangen faszinierend sind und die sie sich sogar ins Heim holen und im Terrarium pflegen, wird allgemein belächelt und von Ignoranten gar auf das Heftigste kritisiert. Immer steht die angebliche Giftigkeit der Schlangen im Vordergrund. Auch in den Jahrzehnten meiner „Terrarianerlaufbahn“ stellt wirklich jeder Nichtterrarianer, der mein Terrarienzimmer betrat, die Frage „Sind die giftig?“. Dabei besitzen von den knapp 3000 rezenten Schlangenarten lediglich etwa 400 Arten einen gut entwickelten Giftapparat. Und selbst unter diesen Arten sind die meisten für den Menschen kaum gefährlich. Sie verfügen entweder über nur schwach wirksame Gifte, sind oft äußerst beißfaul, sind sehr selten, sehr scheu oder leben versteckt und begegnen dem Menschen normalerweise nie.

Die Bezeichnung „Echte Giftschlangen“ ist ein Sammelbegriff für die insgesamt etwa 109 Gattungen der folgenden, in der Überfamilie Natternähnliche (Colubroidea oder Xenophidea) zusammengefassten Familien (EMBL-Reptile database 2002):

 

 

  Familie Atractaspididae (Erdottern)

            Unterfamilie Atractaspidinae (Eigentliche Erdottern) - 1 Gattung

            Unterfamilie Aparallactinae (Erdvipern) - 10 Gattungen

  Familie Elapidae (Giftnattern)

            Unterfamilie Bungarinae (Kraitähnliche Giftnattern) – 11 Gattungen

            Unterfamilie Elapinae (Eigentliche Giftnattern) – 5 Gattungen

            Unterfamilie Notechinae (Tigerotterähnliche Giftnattern) – 31 Gattungen

  Familie Hydrophiidae (Seeschlangen)

            Unterfamilie Hydrophiinae (Ruderschwanzseeschlangen) – 17 Gattungen

            Unterfamilie Laticaudinae (Plattschwanzseeschlangen) – 1 Gattung

  Familie Viperidae (Vipern)

            Unterfamilie Azemiopinae (Urtümliche Vipern) – 1 Gattung

            Unterfamilie Viperinae (Echte Vipern) – 13 Gattungen

            Unterfamilie Crotalinae (Grubenottern) – 19 Gattungen

 

Giftige Schlangen gibt es aber auch in der großen und in ihrer Aufgliederung in Unterfamilien zurzeit in erheblicher Wandlung befindlichen Familie der Colubridae (Nattern) mit etwa 304 Gattungen. Die Unterscheidung zwischen giftigen und ungiftigen Schlangen richtet sich im Wesentlichen nach dem Vorhandensein von Giftzähnen und den paarigen, hinter den Augen platzierten Giftdrüsen, modifizierten Oberlippenspeicheldrüsen. Viele Nattern verfügen über Oberlippenspeicheldrüsen (Duvernoysche Drüsen), die ein Proteingemisch produzieren, das auch sehr giftig sein kann, und die im Bereich der hinteren Zähne des Oberkiefers münden. Giftige Nattern mit glatten, ungefurchten (aglyphen) Zähnen oder Zähnen im hinteren Teil des Oberkiefers, die mit einer Längsrille versehen sind (opisthoglyphe Zähne), sind gezwungen, ihre Beute festzuhalten und das Gift mit kauenden Kieferbewegungen in die Bisswunde einzumassieren. Aufgrund ihrer Zahnstellung und ihrer meist nur geringen Giftigkeit ist der Biss der allermeisten dieser Arten für den Menschen nicht prekär. Bei den vorderständigen proteroglyphen Giftzähnen der Giftnattern und der Seeschlangen ist die Furche zur Giftweiterleitung meist weitgehend geschlossen, und die röhrenförmigen (solenoglyphen) Giftzähne der Vipern ermöglichen die Injektion des Giftes in die Bisswunde in Vollendung.

 

Während die Giftzähne der Giftnattern und Seeschlangen relativ klein sind – selbst bei einer mehr als 3,5 m langen Königskobra (Ophiophagus hannah) sind sie kaum 10 mm lang - , verfügen die Vipern über so große Giftzähne – bei einer 1,8 m langen Gabunviper (Bitis gabonica) etwa 30 mm - , dass diese bei geschlossenem Maul eingeklappt werden müssen und dann in einer Schleimhautfalte verborgen liegen.

 

Unter den potenziell gefährlichen Schlangen der Colubridae sind mit systemischen Vergiftungsfällen die opisthoglyphen Dispholidus typus, Thelotornis spec., Malpolon monspessulanus, Boiga irregularis, Tachymenis peruviana und Elapomorphus bilineatus sowie die aglyphen Rhabdophis-Arten bekannt. Junghanss u. a. (1996) berichten darüber hinaus über lokale Vergiftungserscheinungen nach Arten aus insgesamt 30 Gattungen, darunter erstaunlicherweise auch von Elaphe und Thamnophis.

 

Die Trockensubstanz von Schlangengiften besteht zu 90 bis 95 % aus einer Mischung verschiedenster Eiweiße, vor allem von Toxinen und Enzymen, wobei die hydrolytischen Enzyme bei der Verdauung der Beute eine wichtige Rolle spielen. Andere biologisch aktive aber ungiftige Eiweiße sind für die Pharmazie, beispielsweise Polypeptide zur Blutdrucksenkung, wichtig. Über die vielfältige Wirkung von Giftschlangenbissen wurde schon in der Antike berichtet, nur erkannte man noch nicht die Rolle der Absonderungen der Giftdrüsen. So zerstückelte man Schlangen und extrahierte sie in Alkohol. Und noch heute sind in manchen Ländern in Alkohol eingelegte Schlangen als Heil- und Genussmittel im Angebot. In ihrer Wirkung werden derzeit verschiedene Gifttypen unterschieden, die in ihrer Wirkung meist kombiniert auftreten und die für bestimmte Arten und Artengruppen charakteristisch sind:

 

 

●  autopharmakologische Gifteffekte – systemische Wirkungen, verursacht durch Freisetzung

    oder Bildung körpereigener oder im Gift enthaltener Gewebshormone

●  lokale Gifteffekte – an der Bisswunde oder in ihrer Nähe auftretende

    Gewebsveränderungen an Haut, Gefäßen, Nerven und Muskulatur

●  hämostatische Gifteffekte – direkte Giftwirkung auf die Komponenten des

    Blutstillungssystems

●  neurologische Gifteffekte – systemische Einflüsse auf die Reizleitung im Nervensystem

    und in Muskelmembranen, außer am Herzen

●  muskulöse Gifteffekte – zerstörende Wirkung auf die Skelettmuskulatur

●  kardiale Gifteffekte – direkte Giftwirkung auf Herzreizleitungssystem und / oder

    Herzmuskel

●  renale Gifteffekte – direkter schädigender Einfluss auf Nierengewebe

                                                                                                      (nach Junghanss u. a. 1996)

 

Für den besorgten Mitbürger unserer Breiten, der sich einer Giftschlange gegenüber sieht, erheben sich wohl zwangsläufig folgende Fragen:  Welches ist die gefährlichste Giftschlange? Von welcher Giftschlange geht wohl die größte Todesgefahr für den Menschen aus? Welche Schlange tötet die meisten Menschen? Diese Fragen sind nicht so ohne weiteres zu beantworten. Das Gift beispielsweise von Seeschlangen ist selbst in geringsten Mengen äußerst wirkungsvoll, nur beißen Seeschlangen so gut wie nie einen Menschen und die abgegebene Giftmenge ist relativ gering. In Kombination von hoher Giftwirkung und einer beim Biss injizierten großen Giftmenge dürfte der australische Inlandtaipan (Oxyuranus microlepidotus) in der Liste der gefährlichsten Schlangen vorn liegen. Was interessiert das aber, wenn durch ihr stark nervenschädigendes Gift nach einem Biss einer Schwarzen Mamba (Dendroaspis polylepis) oder einer Königskobra (Ophiophagus hannah) insbesondere durch Atemlähmung schon binnen Minuten der Tod eintreten kann? Die Zahl der jährlich weltweit an den Folgen eines Schlangenbisses Verstorbenen ist kaum zu erfassen. Schlangenbisse sind vornehmlich ein Problem ländlicher Bevölkerung in den Tropen. Hier werden viele Unfälle überhaupt nicht gemeldet. Schätzungen zufolge sterben jährlich etwa 50 000 bis 100 000 Menschen an einem Schlangenbiss in der Natur. Außerdem dürften mehrere Hunderttausende bleibende Schäden, vor allem Deformation und Verlust von Gliedmaßen erleiden.

 

Wenn man eine Konsequenz aus dem bisher Dargelegten ziehen will, spricht erst einmal alles gegen die Haltung von Giftschlangen im Terrarium. Und das ist auch beabsichtigt.

 

Trotz der emotionalen Abneigung der meisten Menschen gegenüber Schlangen generell, erregen in öffentlichen Schauterrarien gerade die angeblich todbringenden großen Riesenschlangen und vor allem Giftschlangen die besondere Aufmerksamkeit der Besucher. Schlangennamen wie Boa oder Anakonda sind ebenso wie Kobra oder Klapperschlange selbst denen geläufig, die sich mit Schlangen nicht auskennen. Ich will hier einmal davon ausgehen, dass in einem gut geführten öffentlichen Terrarium alle Voraussetzungen für die tiergerechte Haltung von Giftschlangen unter optimaler Einhaltung jeglicher Sicherheitsvorkehrungen gegeben sind. Doch werden giftige Schlangen in zunehmendem Maße – das zeigt beispielsweise ihr Angebot auf Reptilienbörsen – in Privathand gepflegt. Die Motive, giftige Schlangen im heimischen Terrarium zu pflegen, sind sehr vielfältig. Der erfahrene Schlangenpfleger wird vor allem die Besonderheiten ihrer Lebensäußerungen zu schätzen wissen und ihre Haltung kaum anders als die Pflege seiner „ungefährlichen“ Schlangen betrachten. Ein tief gehendes und nicht zuletzt auch wissenschaftliches Interesse am lebenden Tier, die intensive Beobachtung der vielfältigen Verhaltensweisen und das Ziel, in der Natur in ihrer Existenz bedrohte Arten in Menschenhand zu erhalten, sind meines Erachtens zu akzeptierende Argumente. Die Haltung von Tieren unter menschlicher Obhut ist von jeher ein wesentliches Kulturgut, nicht nur als banale Nahrungsgrundlage, sondern eben auch zur Befriedigung intellektueller und ästhetischer Bedürfnisse. Wie viele Terrarianer haben auch Giftschlangenpfleger schon immer mit neuen und wissenschaftlich wertvollen Erkenntnissen über Haltung, Verhaltensweisen oder Fortpflanzung ihrer Tiere zu einem Wissen beigetragen, das von der Feldherpetologie allein nie gewonnen werden könnte.

 

Leider spielen bei der Haltung „gefährlicher“ Tiere – das trifft für den Kampfhund ebenso wie für große Riesenschlangen oder Giftschlangen zu – auch Prestigedenken charakterlich schwacher und von Komplexen beeinflusster Personen, Geltungsbedürfnis und Sensationslust, verbunden mit Leichtsinn oder geringer Sachkenntnis, eine wesentliche Rolle. Das trägt dazu bei, den gewissenhaften und verantwortungsbewussten Terrarianer in Misskredit zu bringen. Meist sind die Gegner einer Giftschlangenhaltung allerdings mehr von unbewussten Ängsten und der unbegründeten, tief verwurzelten Aversion geprägt, als von einem Verantwortungsgefühl gegenüber der Öffentlichkeit. Die oft leidenschaftlichen Übertreibungen bewirken dann sogar das Gegenteil: sie reizen abenteuerliche Charaktere geradezu, sich mit der Haltung derartiger „Bestien“ zu brüsten.

 

Entgegen den Behauptungen der Gegner der Haltung exotischer Tiere möchte ich behaupten: unter bestimmten Voraussetzungen und wenn ihnen mit dem nötigen Respekt begegnet wird, sind auch giftige Schlangen durchaus als Terrarientiere geeignet. Trotzdem – und sicher sind alle Schlangenfreunde meiner Meinung – die Haltung potenziell gefährlicher Giftschlangen in Privathand muss die Ausnahme bleiben und vernünftige gesellschaftliche Auflagen müssen jedes damit verbundene Risiko minimieren.

 

Wie die Haltung aller wild lebenden Tiere zum Zwecke der Liebhaberei, Volksbildung oder Forschung, verlangt auch die Terraristik allgemein ein hohes Maß an persönlicher Verantwortung gegenüber dem Tier und der menschlichen Umwelt. So sollte der angehende Giftschlangenpfleger volljährig sein und sich selbstkritisch als besonnen, verantwortungsbewusst und zuverlässig einschätzen können. Die Haltung von Giftschlangen erfordert neben der tiergerechten Haltung auch besondere Vorkehrungen zur Vermeidung der möglichen Gefahren, die vom Umgang mit diesen Tieren ausgehen. Die Gefahren betreffen vor allem den Terrarianer selbst, aber auch die im Umfeld der Schlangenhaltung lebenden Mitmenschen, wie Familienmitglieder, Nachbarn oder Besucher. Deshalb sollten sich unbedingt nur langjährig erfahrene Schlangenhalter mit derartigen Tieren befassen. Diese Terrarianer müssen neben der notwendigen Sachkunde auch die erforderlichen technischen Bedingungen gewährleisten können, die für Mensch und Tier bestehenden Gefahren zu minimieren und kalkulierbar zu gestalten. Ungeeignet zum Umgang mit potenziell gefährlichen Schlangen sind grundsätzlich charakterschwache Personen, Trinker und Drogenabhängige wie auch Kinder und alte Menschen mit labiler Gesundheit. Als besonders gefährdet bei einem Giftschlangenbiss gelten vor allem Patienten mit Erkrankung der Herzkranzgefäße, mit Bluthochdruck, Lungen- und Nierenerkrankungen, Allergiker sowie Personen, die bestimmte Medikamente wie Betablocker einnehmen.

 

Ein weitere wichtige Voraussetzung für die Haltung giftiger Schlangen sind die örtlich geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Im bundesdeutschen Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 19.2.1987 (BGBl. I, S.602) heißt es im § 121 über das Halten gefährlicher Tiere: "Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. ein gefährliches Tier einer wild lebenden Art oder ein bösartiges Tier sich frei umherbewegen lässt oder 2. als Verantwortlicher für die Be­aufsichtigung eines solchen Tieres es unterlässt, die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Schäden durch das Tier zu verhüten.”  Was aber sind die „nötigen Vorsichtsmaßnah­men“ bei Giftschlangen? Da schafft das Ge­setz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (!) (Chemikaliengesetz - ChemG) in seiner Neufassung vom 14.3.1990 (BGBl. I, S. 521) Handlungsmöglichkeiten. Im § 18 über giftige Tiere und Pflanzen wird die Bun­desregie­rung ermächtigt, so weit es zum Schutze von Leben oder Ge­sundheit des Menschen unter Berücksichtigung des Natur- und Tierschutzes erforderlich ist, vorzuschreiben, dass Exemplare bestimmter giftiger Tierarten nicht eingeführt oder nicht gehal­ten werden dürfen oder nur dann, "wenn geeignete Gegenmittel und Behandlungsempfehlun­gen vom Ein­führer oder Tierhalter bereit­gehalten werden, oder ... wenn dies der zuständigen Behörde zuvor angezeigt wird. Die Erlaubnis zur Haltung ... kann mit Auflagen verbunden werden." Nach § 833 BGB ist der Schlangenhalter verpflichtet, im Falle eines nachgewiesenen eigenen Verschuldens für bei Dritten entstandene Schäden aufzukommen und gegebenenfalls Schmerzensgeld zu zahlen. Die Haltung von Giftschlangen, wie überhaupt aller Schlangen, in einer Mietwohnung wird in Streitfällen mit dem Vermieter in aller Regel untersagt. Aber auch der Besitzer einer Eigentumswohnung ist vor derartigen Problemen nicht gefeit. Die Entscheidung darüber hängt aber nicht von irgendwelchen Gesetzen, sondern davon ab, welche Beziehung der Richter zu Schlangen hat.

Während in acht deutschen Bundesländern keinerlei gesonderte Regelungen über die Haltung der so genannten gefährlichen Terrarientiere existieren, machten Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein von ihrem Regulierungsrecht Gebrauch. Das ist sicher zu begrüßen, und der verantwortungsvolle Terrarianer wird auch keine Probleme damit haben, die notwendigen Auflagen einzuhalten. Bedauerlicherweise sind diese Vorschriften – gelinde gesagt – nicht gerade praxisnah und zeugen von ungenügender Sachkenntnis. Eine recht allgemeine Regelung ohne Nennung der betreffenden Tierarten, die zurzeit überarbeitet werden soll, besitzt Bayern, wo die Haltung gefährlicher Tiere einer gemeindlichen Erlaubnis bedarf, für die der Antragsteller ein „berechtigtes Interesse“ (Was ist das?) nachzuweisen hat. In der Berliner Verordnung sind unter den Schlangen alle Gattungen der Boidae, Viperidae, Elapidae, Hydrophiidae sowie alle Arten der früheren Unterfamilie Boiginae (Trugnattern) erfasst. Es besteht Genehmigungspflicht. In Bremen gibt es eine Polizeiverordnung, die das grundsätzliche Verbot der Haltung aller Giftschlangen sowie Nattern der Gattungen Dispholidus und Thelotornis enthält. Ausnahmegenehmigungen werden gewährt. In Niedersachsen ist die nichtgewerbliche Haltung von Giftschlangen ebenfalls grundsätzlich verboten. Ausnahmen können im Einzelfall zugelassen werden, wenn keine Gefahren entstehen können (Ist das möglich?) und Antiseren sowie Behandlungsempfehlungen zur Verfügung stehen. Die Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern lehnen sich weitgehendst an die Vorschriften Schleswig-Holsteins an, beziehen sich allerdings nur auf „fremde“ Tiere. (Eine Kreuzotter ist jedenfalls keine „fremde“ Schlange.) Die Polizeiverordnung des Saarlandes über das Halten gefährlicher wilder Tiere durch Privatpersonen erfasst unter den Schlangen alle Vertreter der Gattung Python (Wie gefährlich kann ein Königspython werden?) sowie die Anakondas (Eunectes). Giftschlangen sind nicht dabei. Die sachsen-anhaltische Verordnung entspricht im Wesentlichen jener Niedersachsens, erwähnt allerdings die Gattungen Dispholidus und Thelotornis. In Schleswig-Holstein ist die „Haltung von Tieren wild lebender Arten, die Menschen in freier Wildbahn durch Körperkraft, Gifte oder ihr Verhalten gefährlich werden können, insbesondere von“ ... „Giftschlangen“ verboten. Ausnahmen sind möglich. (Rössel 2001)

 

Nach Ansicht von Rechtsexperten (Rössel 1997) wird mit derartigen Verordnungen gegen den Gleichheits- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den jede gesetzliche Verordnung zu erfüllen hat, verstoßen. Solange sie aber gültig ist, muss sich jeder Tierhalter daran halten und wird mit Geldbußen und Einziehung der betroffenen Tiere bedroht. Vernünftige und sachgerechte gesellschaftliche Auflagen zur Haltung gefährlicher Tiere sind durchaus zu begrüßen. Leider werden sie aber in ihrer Bedeutung maßlos überschätzt. Bei welchen Hobbys gibt es wohl weniger Verletzte und Tote als bei der Pflege von Giftschlangen? Beim Bergsteigen, beim Skilaufen, beim Drachenfliegen oder bei den so genannten Extremsportarten, wenn sich beispielsweise Verrückte mit einem Fallschirm von einem Hochhaus oder von einem Felsen stürzen? Oder gar bei der Hundehaltung? Immerhin werden in Deutschland jährlich etwa 15 Menschen durch Haushunde getötet und wohl Tausende zum Teil schwer verletzt.

 

Gewiss sind die möglichen Folgen eines Bissunfalls nicht zu unterschätzen, zumal die Wirkungen eines Schlangengiftes auch stets von diversen Umständen abhängt. Bei vorliegenden Allergien kann es beispielsweise auch bei als „ungefährlich” klassifizierten Schlangen zu ernsthaften Situationen kommen. Will man dieses Risiko durch gesetzliche Verbote ausschalten, müsste man aber zuerst die Imkerei verbieten, denn ein Bienenschwarm stellt ein vielfach größeres Tötungspotenzial für die Öffentlichkeit dar als eine sachkundig im Terrarium gehaltene Giftschlange. (Ulber 1998)

 

Gerade im Zusammenhang mit der Haltung von Giftschlangen sind die Möglichkeiten zur Ablegung einer freiwilligen Sachkundeprüfung zur Haltung von Terrarientieren (Sachkundenachweis 2000) besonders zu begrüßen. Auf der Basis von nachgewiesenen terraristischen Grundkenntnissen kann sich jeder Interessent einer Zusatzprüfung über potenziell gefährliche Tiere unterziehen. Wenn damit allerdings auch nur der Nachweis eines nicht allzu umfangsreichen Lernpensums und nicht eine Aussage über praktische Erfahrungen in der Schlangenhaltung erbracht wird, ist der Prüfling jedoch gezwungen, sich mit theoretischem Grundwissen zu befassen. Aber wie sollte sonst die Eignung eines an Terraristik interessierten Nichtherpetologen für die Haltung gefährlicher Reptilien nachgewiesen werden?

Eine sehr umstrittene Forderung für die Erteilung von Genehmigungen zur Giftschlangenhaltung ist die Verfügbarkeit des jeweils im Notfall erforderlichen Antiserums. Eine Vorratshaltung an den spezifischen mono- oder polyvalenten Giftschlangen­seren ist in der Regel nicht zu empfehlen. Sie gibt nur dort mehr Sicherheit, wo die unverzüg­liche klinische Behandlung aufgrund der Entfernung nicht möglich und die fachgerechte Therapie mit Antiserum und möglicher Begleiterscheinungen am Ort gewährleistet ist. Die beschränkte Haltbarkeit der flüssigen oder gefriergetrockneten Antiseren auch bei Kühlschrank­temperatur, die deshalb regelmäßig anfallenden Kosten und vor allem das Risiko von Unverträglichkeitsreaktionen und damit eines anaphylaktischen Schocks machen es beim Pfleger nur einiger Giftschlangen erforderlich, besser den direkten Weg zu einer geeigneten medizinischen Einrichtung zu wählen, als eine Eigentherapie vorzunehmen. Auch der Hausarzt ist in der Regel überfordert. Zudem ist bei der privaten Einlagerung nie die Garantie der Einhaltung der vorgeschriebenen Transport- und Lagerungsbedingungen gegeben. Jeder Giftschlangenpfleger muss sich deshalb über das schnelle Erreichen einer Rettungsstelle mit sachkundigen Ärzten und einem öffentlich erreichbarem oder vereinsinternen Serumdepot informie­ren. Gute Erfahrungen mit der Vorratshaltung von Antiseren liegen beim Serumdepot Berlin e.V. vor. Alle für den Tierbestand der Mitglieder dieses regionalen Vereins erforderlichen Antiseren werden auf Kosten der Mitglieder gekauft. Sie sind vorschriftsmäßig eingelagert und werden regelmäßig entsprechend ihrer Verfallsfristen erneuert. Fachkundiges medizinisches Personal in der Rettungsstelle eines Berliner Krankenhauses sowie für die Mitglieder der dem Verein angeschlossenen Landesgruppe Schweiz in einem dortigen Kantonsspital sind in der Lage, im Ernstfall fachkundige Hilfe zu leisten. Leider hat es in der letzten Zeit Probleme gegeben, als bei Bissunfällen das behandelnde Krankenhaus entgegen bisheriger Praxis bei Abrechnung der Kosten das verbrauchte Antivenin nicht in die Gesamtabrechnung einbezog und es extra berechnete. Die betreffende Krankenkasse weigerte sich, die Antiveninkosten zu übernehmen. Dazu kommt, dass durch den gestiegenen Dollarkurs und erhebliche Preiserhöhungen viele Antivenine heute wesentlich teurer geworden sind, als noch vor wenigen Jahren. So hat der Serum Depot Berlin e. V. für eine Ampulle Antivenin (crotalidae) Polyvalent der Firma Wyeth Mitte 1999 360,23 € und ein Jahr später 750,97 € bezahlt. Für eine Initialbehandlung werden gewöhnlich vier bis sechs Ampullen eingesetzt. Das neuerdings als Ersatzpräparat für dieses nicht mehr hergestellte Antivenin gelieferte CroFabTM kostete Anfang 2002 nun 1012,72 € (alles inklusive Mehrwertsteuer) je Ampulle.

 

Eine finanzielle Absicherung des durch eine Giftschlange bei Dritten entstandenen Schadens kann im Rahmen einer Haftpflichtversicherung mit Zahlung eines relativ günstigen jährlichen Zusatzbeitrages erfolgen. Da jedoch kaum fremden Personen freiwillig der Kontakt zu einem Tier gewährt wird, ist dieser Fall auch kaum diskutabel. Die Abdeckung aller Kosten, einschließlich der Aufwendungen für die Antiveninbehandlung, im Rahmen einer Unfallversicherung ist zwar für den Schlangenhalter und separat auch für seine Familienangehörigen möglich. Eine derartige Versicherung ist jedoch so teuer, dass bei der Seltenheit eines Bissunfalls wohl besser die Antiveninkosten, sofern sie nicht von der Krankenkasse getragen werden, gleich privat bezahlt werden. Trotz allem sei dem Giftschlangenhalter empfohlen, sich bei seiner Versicherungsgesellschaft die speziellen Möglichkeiten erläutern zu lassen.

 

Eine unsinnige Diskussion, wie die Gefährlichkeit von Giftschlangen völlig ausgeschlossen könnte, soll nicht unerwähnt bleiben, bevor sie, aus den USA kommend, auch bei uns eine Rolle spielt. Sie betrifft die so genannten „giftlosen“ Giftschlangen. (Mara 1995) Aus kommerziellen Gründen sollen Exemplare beliebter und besonders gefährlicher Arten giftlos gemacht werden. Das ist prinzipiell möglich durch aufwändige chirurgische Eingriffe, wie Entfernung der Giftdrüsen mithilfe einer Laserbehandlung oder Durchtrennung der giftableitenden Kanäle. Befürworter dieser Operationen sind der Ansicht, dass die Tiere damit nicht nur ungefährlich würden, sondern auch in ihrem Wesen ruhiger, ohne dass ihre Lebenserwartung negativ beeinflusst wäre. Das von vielen Schlangenbeschwörern heimlich durchgeführte Ausbrechen der Giftzähne führt nur dazu, dass die so behandelten Schlangen nicht mehr fressen und dass schließlich die entfernten Giftzähne ersetzt werden. Ich hoffe, dass ich hier die Meinung der meisten unserer Schlangenfreunde vertrete, wenn ich derartige Manipulationen konsequent ablehne. Gerade das Besondere der Giftschlangen geht verloren, und die Tiere werden zu bejammernswerten Krüppeln. Zudem würde Derartiges zu einer generellen Verharmlosung der Giftschlangenhaltung führen und erst recht zu einem nicht kalkulierbaren Risiko durch die Gewissenlosigkeit mancher Verkäufer. Und schließlich: etwaige Nachkommen dieser Tiere sind selbstverständlich wieder giftig.

 

Die beste Möglichkeit, Giftschlangen für die Terrarienhaltung zu erhalten, ist ihr Erwerb bei einem Züchter. Der direkte Kontakt mit Gleichgesinnten ist am besten in terraristischen Organisationen oder über Anzeigen in deren Publikationsorganen zu knüpfen. Auch gut geführte Terraristikbörsen, bei denen wirklich alle Tierschutz- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, bieten dem Interessenten gute Möglichkeiten, Jungtiere oder ausgewählte Einzeltiere für Zuchtgruppen zu beschaffen. Wie alle Schlangen sind auch Giftschlangen am besten in festen Behältern oder in reißfesten Stoffbeuteln – zusätzlich gesichert durch eine feste, gut belüftete und gegebenenfalls wärmegedämmte Kiste – zu transportieren. Grundsätzlich ist durch entsprechende Kennzeichnung des Transportbehälters auf Art und Anzahl der enthaltenen Schlangen und deren Gefährlichkeit hinzuweisen. Der Transport in öffentlichen Verkehrsmitteln ist tunlichst zu vermeiden, und, wenn nicht anders möglich, unauffällig und mit größter Vorsicht durchzuführen. Das Transportbehältnis ist nie unbeaufsichtigt zu lassen. Einem Laien ist es nur anzuvertrauen, wenn unberechtigter Zugriff praktisch unmöglich ist. Der Versand über ein Logistikunternehmen ist streng reglementiert und sehr teuer. Die Transportkosten übersteigen oft den Wert der Tiere selbst. Der Selbstfang von Giftschlangen in fernen Ländern ist natürlich möglich, allerdings besonders risikovoll. Dazu kommen die Probleme, die den generellen und länderspezifischen Artenschutz sowie allerdings oft fragwürdige Einfuhrbestimmungen betreffen.

 

Neben den Anforderungen einer Giftschlangenhaltung an den Terrarianer selbst standen die Bedingungen für die Haltung der Tiere im Mittelpunkt von Diskussionen der Mitglieder der DGHT-Arbeitsgemeinschaft Schlangen. Die langjährigen Erfahrungen von Giftschlangenpflegern sind in ein Merkblatt zur „Haltung von giftigen Schlangen in privaten Terrarien durch Liebhaber“ (Schmidt 1995) eingeflossen, das als Grundlage auch der nachstehenden Haltungsanforderungen dient.

 

Terrarien mit Giftschlangen sollten grundsätzlich nicht in einem von Menschen bewohnten Raum stehen. Wohn-, Schlaf- oder gar Kinderzimmer sind ein denkbar ungeeigneter Ort für ein Giftschlangenterrarium. Günstig ist auf jeden Fall ein separater Raum, den Unbefugte - auch Famili­enmitglieder und vor allem Kinder - nicht eigenmächtig betreten können. Eine Freilandhaltung ist nicht zu empfehlen, so wünschenswert sie im Hochsommer auch sein mag. Dafür sind die möglichen Unsicherheitsfaktoren zu vielfältig, und das Risiko wird unkalkulierbar.

 

Türen und Fenster des Terrarienraumes müssen so dicht schließen, dass ein Entkommen eventuell aus ihrem Terrarium entwichener Schlangen - auch Jungschlangen - nicht möglich ist. Fenster, Abluftöffnungen und Ähnliches sind durch Drahtgaze zu sichern. Bei einem im Erdgeschoss liegenden Terrarienraum sollte das Fenster zusätzlich durch ein Eisengitter gesichert sein, das ein unbefugtes Eindringen von außen erschwert. Sinnvoll ist eine nach außen zu öffnende Tür mit einem Fen­ster und mit einer mindestens 20 cm hohen Schwelle. Vor der Tür ist ein Warnschild anzubrin­gen, das auf Giftschlangen hinweist. Der Raum sollte so groß sein, dass vor den Terrarien mindestens ein Meter freie Tiefe zur Verfü­gung steht, damit ungehinderte Bewegung und ein sicheres Zurückweichen möglich sind. Alle Terrarien sollten so angeordnet werden, dass keine unkontrollierbaren Zwischenräume um die Becken entstehen, in denen sich entwichene Tiere verkriechen können. Eine entwichene Schlange kann sehr schnell ihr bekanntes Verhalten ändern und unberechenbar und ag­gressiver reagieren als gewohnt. Auch Fußboden oder Möbel sollten keine Schlupfwinkel bie­ten. Für doch einmal notwendige Manipulationen mit den Tieren sollte ein stabiler, glatter Tisch vorhanden sein. Auf die ausreichende Ausleuchtung des Raumes ist zu achten. In unmittelbarer Nähe der Zuganges sind griffbereit Abwehr- und Fanggeräte sowie ein ausreichend großes Behältnis (Eimer, Kiste, Beutel) bereitzuhalten. Generell müssen geeignete Hilfsmittel (feste Lederhandschuhe, Schlangenzange, Schlangenhaken, Stockschlinge, Fanggabel, Kunststoffschiene mit Kerben zum Fixieren der Tiere unmittelbar hinter dem Kopf, Futterzange, langstielige Kotschaufel, Schutzschild bei giftspeienden Arten  u. a.) vorhanden  sein.

 

 

Giftschlangen haben dieselben grundsätzlichen Lebensansprüche wie ungif­tige Arten gleicher Größe und Herkunft. Es ist deshalb für eine biotopadäquate Unterbringung und artspezifische Pflege zu sorgen. Ein Giftschlangenterrarium muss solide gebaut und standfest, ausbruchsicher und ver­schließbar sein. Konstruktion und Material müssen auch gegen unvorhergesehene äußere Einflüsse wie Erschütterungen, Gegenstoßen, Überhitzung oder Feuchtigkeit angemessenen Schutz bieten. Die eingesetzten Glasscheiben müssen ausreichend dick sein. Verbundsicherheitsglas ist zwar empfehlenswert, schützt aber nicht vor einem gewaltsamen Einbruch in das Terrarium. Die Glasstärke ist jedoch so zu wählen, dass die Scheiben nicht durch die Tiere selbst oder durch umgeworfene Einrichtungsgegenstände zerbrochen werden können. Kunststoffscheiben sind bruchsicherer, in der Regel aber nicht kratzfest. Die Frontscheibe sollte so groß bemessen sein, dass jeder Winkel des Terrariums ein­zusehen ist. Bei Schiebescheiben sind auch die Seitenkanten mit Profilschienen zu versehen, um eine Spaltbildung zu verhindern. Der oft unvermeidbare Schlitz zwischen zwei Schiebescheiben ist  beispielsweise durch Schaumstoffstreifen abzudichten. Das ist vor allem dann zu beachten, wenn die Möglichkeit besteht, dass bei eilebendgebärenden Arten unerwartet abgesetzte Jungtiere entweichen könnten. Schiebescheiben oder Tür sollten durch ein Schloss gesichert werden. Ein unbefugtes gewaltsames Aufbrechen eines Terrariums wird trotzdem nie völlig auszuschließen sein. 

 

Über die Größe des für die gepflegte Schlangenart erforderlichen Terrariums geben die Empfehlungen einer Sachverständigengruppe zu den Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien vom 10. Januar 1997 (Sachkundenachweis 2000) Auskunft.. Die Abmessungen sind jeweils auf die gesamte Körperlänge bezogen. Sie sind lediglich Richtwerte, die im speziellen Fall durchaus um etwa 10 % unterschritten werden können. Sie gelten in der Regel für zwei etwa gleichgroße Tiere. Für jedes weitere Exemplar sind etwa 20 % des Terrarienvolumens unter Beibehaltung der geforderten Terrarienproportionen zuzugeben. Für ein Giftschlangenterrarium ist es besonders wichtig, dass den Tieren immer ausreichend Platz zum Ausweichen nach hinten geboten wird. Es empfiehlt sich deshalb, dass es eine größere Tiefe besitzt, als ein Terrarium für ungiftige und nicht bissige Schlangen. Das erleichtert die Arbeit am Terrarium ganz wesentlich.

Die Einrichtung des Giftschlangenterrariums muss übersicht­lich sein. Sie ist so zu gestalten, dass Säu­berung, Wasserwechsel oder Entnahme überzähliger Futtertiere gefahrlos erfolgen können. Beleuchtung, Heizung, Lüftungsöffnungen und Wassergefäße dürfen keine Schwachstellen hinsichtlich Stabilität und Dichtigkeit darstellen. Leuchtstoffröhren sind so zu verklei­den, dass keine Schlange unbemerkt auf ihnen liegen kann. Ein von außen ungefährdet verschließbarer Schlupfkasten im oder am Terrarium bietet einen einfachen und absolut si­cheren Schutz beim Hantieren im Behälter. Grundsätzlich muss der Terrarianer sich jederzeit darüber informieren können, wo sich die Schlangen im Terrarium gerade aufhalten.

                                                                      

Wie mit jedem wild lebenden Tier sollte besonders mit Giftschlangen nicht mehr als unbedingt erforderlich manipuliert werden. Auf keinen Fall sind mit den Tieren irgendwelche Handlungen vor Laien vorzunehmen, um die Gefährlichkeit der Schlangen oder den eigenen Mut zu demonstrieren. Alle unvermeidbaren Handlungen mit den Tieren erfordern Ruhe und Konzentration. Hektik verleitet zu Nachlässigkeit und mangelnder Vorsicht. Beim Umgang mit größeren Exemplaren oder Tieren besonders gefährlicher Arten außerhalb des Terrariums wird eine zweite Person zur Sicherung im Hintergrund empfoh­len. Keinesfalls dürfen beide Personen aber durcheinander hantieren. Wenn für eine Behandlung eines Tieres eine Person nicht ausreicht, sind alle Handgriffe und mögliche Ab­weichungen vorher genau durchzusprechen. Alle für die Behandlung notwendigen Geräte, Medikamente und dergleichen sind vorher vorzubereiten und griffbereit zu legen. Bei Unsicherheiten und Unregelmäßigkeiten ist das Behandeln sofort abzubrechen und das Tier in sein Terrarium zurückzusetzen. Immer muss der Grundsatz gelten: Die Gesundheit des Menschen muss stets im Vordergrund stehen. Für die Zeit unvermeidbarer längerer Abwesenheit des Giftschlangenpflegers ist ein Betreuer festzulegen, der gleichfalls die Anforderungen an einen Giftschlangenhalter erfüllt und gründ­lich eingewiesen ist.

 

Besteht beim Entweichen einer Giftschlange aus ihrem Terrarium nicht sofort die Chance für ein gefahrloses Einfangen, muss bedenkenlos ein Unschädlichmachen des Tieres oberstes Ziel sein. Die Flucht von Giftschlangen - allerdings auch harmloser Schlangen - kann in der Umwelt zu einer folgenschweren Panik, zu kostenaufwändigen Polizei- und Feuerwehraktionen und nicht zuletzt zur Strafverfolgung führen. Unfälle bei anderen Personen, auch bei Familienangehörigen, können als fahrlässige Körperverletzung oder gar fahrlässige Tötung geahndet werden.

 

Trotz aller Gewissenhaftigkeit und Vorsicht des Giftschlangenpflegers muss man sich natürlich darüber klar sein, dass ein Bissunfall nie mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Im Terrarienraum sollte deshalb eine Liste der in den einzelnen Terrarien gepflegten Arten und deren Individuenzahl, ein Alarmplan mit Angaben zur nächsten Rettungsstelle und eine Erste-Hilfe-Anleitung deutlich sichtbar aushängen. Es empfiehlt sich auch der Zugang zu einem Telefon in der Nähe.

 

Da Giftschlangen ihr Gift in erster Linie zum Beuteerwerb einsetzen, versuchen sie in der Regel zunächst mit Warnsignalen wie Aufrichten des Vorderkörpers, Spreizen der Nackenhaut oder Schwanzrasseln einen vermeintlichen oder tatsächlichen Feind abzuschrecken. Der aufmerksame und erfahrene Terrarianer weiß das artspezifische Warnverhalten seiner Tiere zu beurteilen und berücksichtigt es. Der Biss nach einem Gegner dient der Abschreckung. Oft wird dabei kein Gift abgesondert („trockener“ Biss) – es wird lieber für das nächste Beutetier aufgespart. Erfolgt tatsächlich ein Bissunfall, gilt es, durch Erste-Hilfe-Maßnahmen schädliche, insbesondere lebensbedrohliche Auswirkungen zu verzögern bis eine medizinische Versorgung sichergestellt ist. Gleichzeitig sind Beschwerden, besonders Angst und Schmerzen, zu lindern. Nicht nur die eigentliche medizinische Behandlung, sondern auch die empfehlenswerten, vom medizinischen Laien einzuleitenden ersten Hilfemaßnahmen haben in den letzten Jahrzehnten wesentliche Veränderungen erfahren. Wenn wohl auch niemand mehr an den positiven Einfluss der Verabreichung von Milch, Kaffee oder gar Alkohol glaubt, werden trotzdem immer wieder die unterschiedlichsten Methoden empfohlen. So gelten heute Blutstauungsverbände, speziell arterielle Unterbindungen, Manipulationen an den Bissmarken wie Einschnitte im Wundfeld zur angeblichen Ausblutung des Giftes (Rasterschießapparat „Venomex“), Eispackungen, Injektion von Substanzen wie Kaliumpermanganat oder Elektroschocks als ungeeignet und sogar gefährlich. Vor dem Aussaugen der Bisswunde mit dem Mund – die wohl natürlichste Sofortreaktion des Gebissenen – wird wegen möglicher Schleimhautverletzungen im Mundbereich gewarnt. Leider findet man keine befriedigenden Angaben in der Fachliteratur über den Sinn des Aussaugens der Wunde in den ersten Minuten nach dem Biss mithilfe einer speziellen Saugpumpe (Extraktor).

 

Nach einem Giftschlangenbiss gilt es zunächst, den Betroffenen zu beruhigen. Jegliche Panik führt nur zur Verschlimmerung möglicher Folgen. Bei ernsthaften Beschwerden ist das Opfer in stabile Seitenlage zu bringen, eventuell mit Kopftieflage (Schocklagerung). Zur Verzögerung der Absorption und des Transports des Giftes im Körper ist die betroffene Extremität ruhig zu stellen. Bei einem Biss mit vorwiegend zellzerstörender Wirkung (Beispiel: viele Grubenottern) ist die Gliedmaße unter Vermeidung von Druckstellen mit einer gut gepolsterten Schiene (Stock, Brett o. Ä.) zu fixieren. Nach einem Biss mit neurologischer Giftwirkung (Beispiel: viele Giftnattern) ist die so genannte Kompressions-Immobilisations-Methode mit Schienung der Extremität unter Vermeidung von Druckstellen anzuwenden. Diese Methode wurde in Australien entwickelt, da die Bisse australischer Giftnattern meist keine oder nur geringe lokale Gifteffekte, insbesondere Schwellungen und Nekrosen, zeigen und so kaum eine Behinderung der arteriellen Blutzufuhr unter dem Kompressionsverband zu befürchten ist. Auf weiterführende Erste-Hilfe-Maßnahmen und die Behandlung eines Bissunfalls beim Arzt, speziell für einzelne Gattungen und Arten, seien beispielsweise die Darlegungen von Junghanns u. a. (1996) empfohlen.

 

Der erstbehandelnde Arzt muss in der Lage sein, über den richtigen weiteren Verfahrensweg zu entscheiden, insbesondere ob gegebenenfalls und dann welches und wie viel Antivenin zu verabreichen ist. Ziel einer Antivenintherapie ist die Neutralisation des in den Körper eingedrungenen Giftes, wobei der Erfolg von der Qualität des Antivenins, die individuellen Reaktionen des Patienten auf die Bestandteile des applizierten Giftes sowie der Zeitpunkt der Antiveninverabreichung abhängt. Wenn man insbesondere nach dem Biss einer Grubenotter auch davon ausgehen kann, dass trotz Vorhandensein von Bisswunden das Fehlen von Vergiftungserscheinungen auch nach längerer Zeit auf einen „trockenen“ Biss schließen lässt, gilt das leider nicht generell. Systemische Vergiftungserscheinungen können bei vielen Arten sich auch erst nach längerer Latenzzeit zeigen. Ein Behandlung mit einem Antivenin ist bei vielen Giftschlangenarten nicht möglich. Es gibt bei weitem nicht für alle potenziell gefährlich Arten überhaupt ein Antiserum, wenn beispielsweise in der Heimat diese Tiere äußerst selten mit Menschen in Kontakt geraten und die aufwändige Antiserumproduktion sich deshalb „nicht lohnt“.

 

Auf eine besondere Art der Giftapplikation und deren Behandlung sei noch verwiesen: das vornehmlich auf die Augen des Gegners zielgerichtete Giftspeien der so genannten Speikobras aus Asien und Afrika (Naja katiensis, N. pallida, N. mossambica, N. nigricollis, N. sputatrix, Hemachatus haemachatus). Hierbei sind die Augen schnellstmöglich mit viel Wasser zu spülen – anderenfalls können vorübergehende bis dauernde Sehstörungen die Folge sein – und die betreffende Hautpartie ist gründlich mit Wasser zu waschen.

 

Auch wenn es Unmut oder Empörung bei manchem vermeintlichen „Giftschlangenexperten“ auslösen mag – abschließend seien einige Gedanken zur Diskussion gestellt, die als Forderungen an eine Giftschlangehaltung in Privathand wirksam werden könnten:

-          Die Haltung giftiger Schlangen („echte“ Giftschlangen, ausgewählte giftige Nattern) ist genehmigungspflichtig. Dafür müssen für ganz Deutschland bundeseinheitliche, besser noch EU-einheitliche, von Sachkenntnis geprägte Vorschriften verabschiedet werden. Diese Festlegungen dürfen nicht durch kommunale Maßnahmen eingeschränkt werden. Eine aktuelle Meldepflicht würde den Zugang oder Abgang einer Schlangenart, nicht des Individuenbestandes, umfassen. Eine erteilte Genehmigung kann zurückgezogen werden, wenn entscheidende Voraussetzungen zur Giftschlangenhaltung nicht mehr gegeben sind. Anlaufstelle ist der zuständige Amtstierarzt, der einen Kreis wirklich fachkundiger Experten (Herpetologen, Terrarianer) mit der Prüfung der personellen und technischen Vorbedingungen zur beantragten Giftschlangenhaltung beauftragt.

 

-          Die Anforderungen an den Antragsteller könnten umfassen:

    ●  erreichte Volljährigkeit

    ●  unbedenklicher allgemeiner Gesundheitszustand; körperliche und geistige Fitness

    ●  auszuschließender Alkohol- und Drogenmissbrauch

            ●  Kenntnis der speziellen Rechtsvorschriften (Die Forderung nach einem polizeilichen   

  Führungszeugnis halte ich dagegen für wenig sinnvoll.)

           ●  Mitgliedschaft in einer terraristischen Vereinigung

           ●  Nachweis eines erfolgreich abgelegten Sachkundenachweises (Zusatzprüfung

               gefährliche Tiere)

           ●  Kontakt zu einer mit Giftschlangenunfällen erfahrenen Einrichtung mit Zugang

               zu den erforderlichen Antiveninen. Optimal ist die Mitgliedschaft in einem

               Serumdepotverein. (Etliche Amtstierärzte Berlins haben bereits bei der Erteilung

               einer Genehmigung zur Giftschlangenhaltung diese Mitgliedschaft zur Vorbedingung

               gemacht.)

           ●  Bereitschaft zur ständigen fachlichen Weiterbildung mithilfe einschlägiger

               Fachbücher, Fachzeitschriften, durch Wahrnehmung von Vorträgen und persönlichen

               Kontakten zu anderen Terrarianern. 

 

-          Anforderungen an die Haltung der giftigen Schlangen könnten unter anderem sein:

          ●  Zustimmung zur Giftschlangenhaltung durch Vermieter oder Nachbarn bei einer

              Eigentumswohnung, natürlich auch aller eigenen Familienangehörigen

    ●  Schaffung geeigneter räumlicher Voraussetzungen für die Haltung der

        Giftschlangen, keinesfalls in einem regelmäßig bewohnten Raum

    ●  deutliche Hinweise auf die Giftschlangenhaltung durch Warntafel und Alarmplan

    ●  sachgerechte Aufstellung und Einrichtung eines geeigneten Terrariums

    ●  Bereitstellung aller erforderlichen giftschlangenspezifischen Hilfsmittel

        (Schlangenhaken, Schlangenzange usw.)

    ●  Informierung der Familienmitglieder und möglicher Nachbarn über richtige

        Verhaltensweisen gegenüber den Tieren

    ●  Letztlich sollte man vielleicht sogar darüber nachdenken, ob nicht die private

              Haltung bestimmter Giftschlangenarten generell verboten werden sollte. Man könnte

              besonders große oder unberechenbar angriffsfreudige und reaktionsschnell

              zubeißende Arten einbeziehen, beispielsweise Königskobra (Ophiophagus hannah),

              Taipan (Oxyuranus spec.), Buschmeister (Lachesis mutus), Todesotter (Acanthophis

              spec.), Schwarze Mamba (Dendoaspis polylepis), Tigerotter (Notechis scutatus),

              Gabunviper (Bitis gabonica), Sandrasselotter (Echis carinatus) oder Kettenviper

              (Daboia russelli).

 

Eins ist jedoch sicher: Alle Warnungen und Verbote werden enthusiastische Schlangenfreunde kaum davon abhal­ten, sich auch mit der Haltung giftiger Schlangen abzugeben. Darf die Haltung gefährlicher Tiere beileibe nicht empfohlen werden - sie ist aber auch auf keinen Fall generell zu verteufeln. Viel wichtiger ist es, sie in die richtigen Bahnen zu lenken und sachgerechte Bedingungen für Tier und Mensch zu garantieren.

Literatur

 

EMBL Reptile database: http://www.embl-heidelberg.de/~uetz/families/taxa.html (Stand: Februar 2002)

Junghanss, T. & Bodio, M. (1996): Notfall-Handbuch Gifttiere. – Georg Thieme Verlag, Stuttgart – New York.

Mara, W. P. (1995): Das Große Buch der Giftschlangen. – bede-Verlag, Ruhmannsfelden.

Rössel, D.(1997): Giftschlangenhaltung - auch ein rechtliches Problem. - Reptilia, Münster, 2, H. 3, S. 6

Rössel, D. (2001): Rechtliche Fragen der Haltung gefährlicher Terrarientiere. – BNA-aktuell, Herausgeber: Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V., Hambrücken, H. 4, 15 – 21

Sachkundenachweis – Süßwasseraquaristik – Meerwasseraquaristik – Terraristik (2000): 3. überarbeitete und erweiterte Auflage, Herausgeber: Verband Deutscher Vereine für Aquarienkunde e. V., Bochum, und Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde, Rheinbach.

Schmidt, D. (1995): Haltung von giftigen Schlangen in privaten Terrarien durch Liebhaber. – Merkblatt 1, Herausgeber: AG Schlangen der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde, Rheinbach  

Ulber, T. (1998): Erfahrungen mit dem Biss der Korallenkobra Aspidelaps lubricus. – Sauria 20, H. 2,  S. 33 - 36